Dass sich viele Gamer aufgrund der Debatte um "Killerspiele" persönlich beleidigt fühlen, ist wegen den teils schlechten Berichterstattungen und den populistischen Äußerungen einiger Politiker durchaus verständlich.
Ein Spieler fühlte sich von den Äußerungen des CSU Politikers
Günther Beckstein so beleidigt, dass er gegen ihn Strafanzeige stellte. Wie die Kollegen von
PC Action berichteten, formulierte der 44- jährige Kölner seinen Antrag wie folgt:
"Hiermit erstatte ich für mich und stellvertretend für eine große Anzahl von Betroffenen Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Volksverhetzung [...]. Herr Beckstein hatte mehrmals und in verschiedenen Medien die Gleichstellung von Computerspielen mit Kinderpornografie gefordert. Des Weiteren würden Spieler durch die Spiele zu Mördern ausgebildet und seien tödliche Zeitbomben. Damit hat er mich und etliche Millionen Menschen in diesem Land mit Kinderschändern und Psychopathen gleichgestellt! [...] "Effekt des Ganzen war, dass z.B. meine Mutter mich befragt hat, ob ich auch mordend durch die Nacht streife und hinter Kindern her sei. Und so appelliere ich an Ihr Pflichtgefühl und den Eid, den Sie mal geleistet haben: Helfen Sie den Betroffenen, denn das kann so nicht stehen bleiben."
Auf die Frage, was sich der gelernte Maschinenschlosser und IT-System-Elektroniker davon verspricht, antwortete er:
"Ich weiß, dass ich naiv bin, aber in so einem Land möchte ich nicht leben und darum werde ich nerven, so gut ich kann und wenn es bei UN, EU oder der Auslandspresse sein muss. [...] Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren."
Das Verfahren mit der Aktennummer 121 AR 23/07 wurde laut Staatsanwaltschaft Köln indes an die zuständigen Kollegen in München weitergereicht. Von dort konnte noch keine nähere Auskunft zu dem Fall geben werden, weil er noch nicht komplett erfasst und damit noch keinem Staatsanwalt zugeteilt ist. Wie die Aussichten auf Erfolg der Klage stehen, konnten die Kollegen von
gamaxx zusammenfassen, die den
Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober zu Rate zogen:
Die vermeintliche Straftat
Nach §§ 185 ff. StGB sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung strafbar. Es droht Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bei der Beleidigung und üblen Nachrede, von bis zu fünf Jahren bei der Verleumdung. Diese Delikte schützen die Ehre und einige der besonders derben Äußerungen von Herrn Beckstein kann man ohne weiteres als ehrverletztend ansehen.
Doch wer wurde beleidigt?
Die erste Frage ist, wer überhaupt beleidigt wurde. "Ich", sagt der genannte PC Action-Leser, und viele andere Spieler stimmen ihm zu. Ganz so einfach ist das juristisch aber nicht: Herr Beckstein hat ja keine einzelnen Personen direkt angesprochen.
Sind Spieler eine Gruppierung?
Zunächst wäre daran zu denken, dass Herr Beckstein "die Computerspieler" als Gruppe beleidigt hat. Anerkannt ist, dass man beispielsweise die Bundeswehr oder auch Parteien wie die CSU (welcher Herr Beckstein angehört) als Gruppe beleidigen kann. Aber: der Bundesgerichtshof hat schon vor Jahrzenten entschieden, dass Personengruppen als solche nur dann beleidigt werden können (man spricht von "Beleidigungsfähigkeit"), wenn diese genau angrenzbar sind, eine rechtlich anerkannte Funktion erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können.
Diese Voraussetzungen würden beispielsweise Entwicklerfirmen für Computerspiele, Publisher oder Vertreiber erfüllen, wenn sie direkt angesprochen worden wären. Bei der nicht genau abgrenzbaren und vor allem nicht organisierten Masse der Computerspieler sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
"Die Computerspieler" können also nicht beleidigt werden.