Borderlands: Das Urteil der USK
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle hat erneut einen kommenden Titel auf seine Alterstauglichkeit geprüft. Im neuesten Fall prüfte man den Shooter Borderlands. Nach ausgiebigen Tests entschied das Unternehmen, dass das Spiel laut Parapraph 14 JuSchG nicht an Gamer unter dem 18. Lebensjahr verkauft werden darf. Damit erhielt Borderlands die Einstufung „keine Jugendfreigabe“.
15.09.2009 : Mirko Burmeister